24 Begriffe
Glossar: Begriffe rund um Google-Bewertungen
Kurz erklärt, was hinter den Wörtern steckt, die bei unberechtigten Bewertungen immer wieder fallen. Zu fast jedem Begriff gibt es einen ausführlichen Artikel.
B
- Bevollmächtigung
- Eine Bevollmächtigung ist die Erlaubnis des Inhabers, im Namen seines Unternehmens zu handeln — etwa für eine Mitarbeiterin, eine Agentur oder ein Familienmitglied. Wer nicht selbst Inhaber ist, muss gegenüber Google unter Umständen belegen können, dass er für das Unternehmen sprechen darf.Mehr dazu: Warum Google einen Nachweis verlangt, wer die Löschung beantragt →
- Bewertungs-Gating
- Bewertungs-Gating bezeichnet das gezielte Einholen nur positiver Bewertungen, etwa indem zufriedene Kunden zur Bewertung geschickt und unzufriedene davon abgehalten werden. Googles Richtlinien untersagen dieses selektive Vorgehen, weil es das Gesamtbild eines Unternehmens verzerrt.Mehr dazu: Googles Richtlinien für Bewertungen im Überblick →
- Bewertungsrichtlinien
- Die Bewertungsrichtlinien sind Googles Regeln dafür, welche von Nutzern verfassten Inhalte auf Google Maps und in der Suche erlaubt sind. Sie verbieten unter anderem gefälschte Beiträge, Beleidigungen, Werbung, themenfremde Inhalte und Beiträge mit Interessenkonflikt. Eine Bewertung wird nur entfernt, wenn sie gegen diese Regeln oder gegen geltendes Recht verstößt.Mehr dazu: Googles Richtlinien für Bewertungen im Überblick →
D
- Digital Services Act
- Der Digital Services Act (DSA) ist die EU-Verordnung über digitale Dienste, die für Online-Plattformen in der Europäischen Union gilt. Er verpflichtet Plattformen unter anderem, ein Verfahren zum Melden rechtswidriger Inhalte bereitzustellen und ihre Entscheidungen darüber zu begründen — das betrifft auch Bewertungen auf Google.Mehr dazu: Digital Services Act und Google-Bewertungen →
F
- Fake-Bewertung
- Eine Fake-Bewertung ist eine Bewertung, die keine echte Erfahrung mit dem Unternehmen wiedergibt — etwa von jemandem, der nie Kunde war, oder eine gekaufte oder unter falschem Namen verfasste Bewertung. Google verbietet solche gefälschten Beiträge ausdrücklich, unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ ausfallen.Mehr dazu: Fake-Bewertungen bei Google erkennen und einordnen →
- Formalbeleidigung
- Eine Formalbeleidigung ist eine Äußerung, die allein durch ihre Form herabsetzt, etwa durch ein grobes Schimpfwort, ganz gleich, in welchem Zusammenhang es fällt. Anders als eine scharfe, aber sachbezogene Kritik ist sie nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und verstößt zugleich gegen Googles Regeln gegen beleidigende Inhalte.Mehr dazu: Beleidigende Google-Bewertungen: wo Kritik endet →
I
- Identitätstäuschung
- Eine Identitätstäuschung liegt vor, wenn jemand eine Bewertung unter dem Namen einer anderen Person oder Organisation verfasst oder vorgibt, jemand zu sein, der er nicht ist. Googles Richtlinien untersagen es, sich als eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde auszugeben.Mehr dazu: Googles Richtlinien für Bewertungen im Überblick →
- Interessenkonflikt
- Ein Interessenkonflikt besteht, wenn die Verfasserin oder der Verfasser einer Bewertung ein eigenes Interesse am Ergebnis hat — etwa als Mitbewerber, als Inhaber des eigenen Betriebs oder als Person, die mit dem Unternehmen in einer besonderen Beziehung steht. Google lässt solche Bewertungen nicht zu, weil sie keine unabhängige Kundenerfahrung abbilden.Mehr dazu: Bewertungen von Mitbewerbern und der Interessenkonflikt →
L
- Löschantrag
- Ein Löschantrag ist die Meldung an Google, mit der ein Unternehmen verlangt, eine bestimmte Bewertung zu entfernen. Er hat nur Aussicht, wenn er an einen konkreten Verstoß gegen Googles Richtlinien oder gegen geltendes Recht anknüpft; die Entscheidung trifft allein Google.Mehr dazu: Wann sich ein Löschantrag für eine Google-Bewertung lohnt →
M
- Mehrfachbewertung
- Eine Mehrfachbewertung liegt vor, wenn dieselbe Person ein Unternehmen mehrmals bewertet, etwa über verschiedene Konten oder durch wiederholte Beiträge zum selben Erlebnis. Google wertet solche Beiträge als verfälschend, weil eine einzelne Meinung dadurch mehrfach in den Sternedurchschnitt eingeht.Mehr dazu: Mehrfachbewertungen und Bewertungswellen bei Google →
- Meinungsäußerung
- Eine Meinungsäußerung ist eine persönliche Wertung, die sich nicht als wahr oder falsch beweisen lässt, etwa „das Essen war mir zu salzig“. In Deutschland ist sie durch die Meinungsfreiheit weitgehend geschützt, auch wenn sie hart oder unbequem ausfällt; Grenzen ziehen erst Schmähkritik und Formalbeleidigung.Mehr dazu: Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung: was eine Bewertung darf →
- Meldeverfahren
- Das Meldeverfahren ist der Weg, über den Nutzer und Unternehmen eine Plattform auf unzulässige Inhalte hinweisen. Bei Google gibt es dafür zwei Richtungen: die Meldung eines Verstoßes gegen die Richtlinien und die Beanstandung eines Inhalts, der gegen geltendes Recht verstößt.Mehr dazu: Google-Bewertung melden oder rechtlich beanstanden: zwei Wege →
N
- Nachweis
- Ein Nachweis ist ein Beleg, mit dem ein Unternehmen gegenüber Google zeigt, dass es berechtigt ist, für den betroffenen Betrieb zu handeln. Google kann einen solchen Beleg nachfordern, bevor es eine Meldung weiter bearbeitet — ohne ihn bleibt ein Antrag oft liegen.Mehr dazu: Warum Google einen Nachweis verlangt, wer die Löschung beantragt →
O
- Öffentliche Antwort
- Eine öffentliche Antwort ist die Reaktion des Unternehmens, die unter einer Bewertung für alle sichtbar erscheint. Sie entfernt die Bewertung nicht, zeigt aber künftigen Kunden, wie ein Betrieb mit Kritik umgeht — und bleibt auch dann sinnvoll, wenn eine Bewertung nicht gelöscht werden kann.Mehr dazu: Öffentlich auf Google-Bewertungen antworten →
P
- Personenbezogene Daten
- Personenbezogene Daten sind Angaben, mit denen sich eine Person identifizieren lässt, etwa ein voller Name, eine Telefonnummer oder eine Adresse. Googles Richtlinien verbieten es, private Daten anderer in Bewertungen zu veröffentlichen, zum Beispiel wenn Mitarbeitende mit vollem Namen und privaten Details bloßgestellt werden.Mehr dazu: Persönliche Daten in Google-Bewertungen →
R
- Review-Bombing
- Review-Bombing bezeichnet eine Welle negativer Bewertungen in kurzer Zeit, die meist nicht auf eigenen Erfahrungen beruht, sondern auf einem Anlass außerhalb des Kundenverhältnisses, etwa einem Medienbericht oder einem Aufruf in sozialen Netzwerken. Solche Bewertungen können gegen Googles Regeln zu gefälschten und themenfremden Beiträgen verstoßen.Mehr dazu: Mehrfachbewertungen und Bewertungswellen bei Google →
- Rezensionsspam
- Rezensionsspam sind Bewertungen, die nicht der Schilderung einer Erfahrung dienen, sondern Werbung, Links, Kontaktdaten oder sinnlose und wiederholte Texte enthalten. Google verbietet solche Inhalte, weil sie Kunden nichts über das bewertete Unternehmen sagen.Mehr dazu: Werbung, Links und Spam in Google-Bewertungen →
S
- Schmähkritik
- Schmähkritik ist eine Äußerung, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern allein die Herabsetzung einer Person. Sie ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt; die Grenze ist allerdings eng gezogen, denn scharfe und polemische Kritik an einer Leistung bleibt grundsätzlich erlaubt.Mehr dazu: Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung: was eine Bewertung darf →
- Sternedurchschnitt
- Der Sternedurchschnitt ist die Gesamtnote eines Unternehmens auf Google, gebildet aus allen sichtbaren Bewertungen von einem bis fünf Sternen. Er steht meist direkt neben dem Firmennamen in der Suche und auf Google Maps und prägt damit oft den ersten Eindruck, bevor jemand einen einzigen Bewertungstext liest.Mehr dazu: Wann sich ein Löschantrag für eine Google-Bewertung lohnt →
T
- Tatsachenbehauptung
- Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die sich grundsätzlich als wahr oder unwahr überprüfen lässt, etwa „ich habe zwei Stunden gewartet“ oder „die Rechnung war falsch“. Nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt — darin liegt der wichtigste Unterschied zur Meinungsäußerung.Mehr dazu: Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung: was eine Bewertung darf →
- Themenfremder Inhalt
- Ein themenfremder Inhalt ist eine Bewertung, die nichts mit einer Erfahrung beim bewerteten Unternehmen zu tun hat — etwa politische Kommentare, allgemeine Beschwerden über eine Branche oder Äußerungen zu Ereignissen, an denen der Betrieb nicht beteiligt war. Googles Richtlinien lassen solche Beiträge nicht zu.Mehr dazu: Werbung, Links und Spam in Google-Bewertungen →
U
- Unternehmensprofil
- Das Unternehmensprofil ist der Eintrag eines Betriebs auf Google Maps und in der Google-Suche, mit Adresse, Öffnungszeiten, Fotos und Bewertungen. Wer das Profil als Inhaber bestätigt hat, kann es verwalten und auf Bewertungen öffentlich antworten; die Bewertungen selbst bleiben aber Beiträge der Nutzer.Mehr dazu: Warum Google einen Nachweis verlangt, wer die Löschung beantragt →
V
- Verwechslung
- Eine Verwechslung liegt vor, wenn eine Bewertung beim falschen Unternehmen landet, etwa bei einem Betrieb mit ähnlichem Namen oder bei einem Nachbargeschäft an derselben Adresse. Die geschilderte Erfahrung betrifft dann gar nicht das bewertete Unternehmen, und der Beitrag passt nicht zu Googles Anforderung, über eigene Erfahrungen mit genau diesem Ort zu berichten.Mehr dazu: Wenn eine Google-Bewertung den falschen Betrieb trifft →
W
- Widerspruch
- Ein Widerspruch ist die erneute Vorlage eines Falls, nachdem Google eine Meldung zunächst abgelehnt hat. Eine erste Ablehnung ist nicht zwingend das Ende: Mit einer genaueren Begründung oder neuen Belegen kann die Bewertung noch einmal geprüft werden.Mehr dazu: Google hat die Löschung abgelehnt: was eine Ablehnung bedeutet →