Welche Google-Bewertungen gelöscht werden können
Google löscht keine Bewertung, weil sie schlecht ist, sondern weil sie gegen eine Richtlinie verstößt. Sieben Arten kommen bei Unternehmen immer wieder vor — jede hat eine eigene Seite.
Alle Artikel in Bewertungsarten
- Fake-Bewertungen bei Google erkennen und einordnenEine Fake-Bewertung beschreibt keine echte Erfahrung mit deinem Betrieb. Google verbietet solche Beiträge ausdrücklich — gelöscht werden sie aber erst, wenn die Meldung den Verstoß nachvollziehbar macht.
- Beleidigende Google-Bewertungen: wo Kritik endetEine Google-Bewertung darf hart urteilen, aber nicht beleidigen, bedrohen oder Menschen herabwürdigen. Persönliche Angriffe, Hassrede und Schimpfwörter verstoßen gegen Googles Richtlinien — scharfe Kritik an der Leistung dagegen nicht.
- Werbung, Links und Spam in Google-BewertungenBewertungen sollen eine Erfahrung mit dem Betrieb schildern. Werbung für andere Angebote, Links, Kontaktdaten, wiederholter Text und Beiträge ohne Bezug zum Unternehmen verstoßen gegen Googles Richtlinien.
- Wenn eine Google-Bewertung den falschen Betrieb trifftEine Verwechslung liegt vor, wenn die Bewertung eine Erfahrung mit einem anderen Unternehmen beschreibt. Sie bewertet damit nicht deinen Betrieb und gibt keine echte Erfahrung mit ihm wieder.
- Bewertungen von Mitbewerbern und der InteressenkonfliktEin Interessenkonflikt liegt vor, wenn jemand ein Unternehmen bewertet, an dessen Ruf er ein eigenes Interesse hat. Google untersagt deshalb Bewertungen von Mitbewerbern ebenso wie Bewertungen des eigenen Betriebs.
- Mehrfachbewertungen und Bewertungswellen bei GoogleJede Person soll ein Unternehmen nur aus eigener Erfahrung und nicht über mehrere Konten bewerten. Mehrfachbewertungen und organisierte Bewertungswellen verzerren das Bild und verstoßen gegen Googles Richtlinien.
- Persönliche Daten in Google-BewertungenPrivate Informationen über Menschen gehören nicht in eine Google-Bewertung. Beiträge, die etwa Privatadressen, Telefonnummern oder Gesundheitsdaten preisgeben, verstoßen gegen Googles Richtlinien, auch wenn der Rest der Kritik zutrifft.
Welche Google-Bewertungen gelten als unberechtigt?
Unberechtigt ist eine Google-Bewertung, wenn sie gegen Googles Richtlinien für Beiträge verstößt: weil hinter ihr keine echte Erfahrung steht, weil sie Menschen angreift, weil sie wirbt oder weil der Verfasser ein eigenes Interesse am Ergebnis hat. Die Sternezahl spielt dafür keine Rolle. Eine Ein-Stern-Bewertung eines echten Kunden bleibt stehen, eine gekaufte Fünf-Sterne-Bewertung verstößt ebenso gegen die Regeln.
Für einen Betrieb ist diese Unterscheidung der wichtigste Schritt vor jeder Meldung. Wer die Art der Bewertung richtig benennt, spricht Googles Prüfung in ihrer eigenen Logik an.
Kann eine Google-Bewertung mehrere Arten zugleich erfüllen?
Eine Google-Bewertung erfüllt oft mehrere Arten zugleich. Eine Bewertungswelle nach einem Onlinebeitrag besteht meist aus Beiträgen von Menschen, die nie Kunde waren; eine wütende Bewertung nennt nicht selten den Namen einer Mitarbeiterin; ein Mitbewerber tarnt seinen Beitrag gern als Kundenerfahrung. Die Seiten unten beschreiben jede Art einzeln, damit du den Kern eines Falls findest.
Wo eine Bewertung zwar weh tut, aber keine dieser Arten erfüllt, hilft meist eine öffentliche Antwort mehr als eine Meldung. Die Abwägung steht im Hub Rechte und Abwägung.