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Ist Werbung in einer Google-Bewertung erlaubt?
Werbung ist in einer Google-Bewertung nicht erlaubt. Googles Richtlinien untersagen Beiträge, die für andere Unternehmen, Produkte oder Dienste werben, Rabattcodes verbreiten oder Leser auf fremde Seiten lenken. Dasselbe gilt für Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Links, die mit der geschilderten Erfahrung nichts zu tun haben.
Werbende Bewertungen stehen oft bei Betrieben mit vielen Aufrufen, weil sie dort viele Leser erreichen. Typisch sind Hinweise wie „Günstiger bei …“ oder ein Link zu einem Mitbewerber, gelegentlich auch zu unseriösen Angeboten, die mit der Branche gar nichts zu tun haben.
Was zählt als Spam in Google-Bewertungen?
Als Spam in Google-Bewertungen gelten Beiträge, die keinen verständlichen Inhalt haben oder massenhaft wiederholt werden. Dazu gehören zufällige Zeichenfolgen, derselbe Text unter vielen Betrieben, reine Emoji-Ketten ohne Bezug und automatisch erzeugte Beiträge aus Bewertungsnetzwerken.
Spam schadet nicht nur dem betroffenen Unternehmen, sondern auch den Lesern, die sich auf Bewertungen verlassen. Google bekämpft Rezensionsspam deshalb mit automatischen Filtern. Was die Filter übersehen, bleibt stehen, bis es gemeldet wird.
Themenfremde Google-Bewertungen: wenn der Bezug zum Betrieb fehlt
Themenfremde Google-Bewertungen haben keinen Bezug zu einer Erfahrung mit dem Unternehmen. Beispiele sind politische Kommentare, Beschwerden über eine Baustelle vor dem Haus, allgemeine Meinungen über eine ganze Branche oder Nachrichten, die sich an andere Nutzer richten.
Google verlangt, dass ein Beitrag die tatsächliche Erfahrung mit dem Ort oder Betrieb wiedergibt. Eine Bewertung wie „Die Stadt sollte hier endlich Parkplätze bauen“ mag zutreffen, bewertet aber nicht die Leistung. Solche Beiträge fallen unter themenfremde Inhalte und sind ein eigener Grund, eine Bewertung zu beanstanden.
Wann ist ein Link in einer Bewertung kein Spam?
Ein Link oder Name in einer Bewertung ist nicht automatisch Spam. Erwähnt ein echter Kunde, dass er über ein bestimmtes Portal gebucht hat, beschreibt er seine Erfahrung. Entscheidend ist, ob der Beitrag eine Erfahrung mit dem Betrieb schildert oder vor allem Aufmerksamkeit auf etwas anderes lenken will.
Werbung und Spam lassen sich meist leichter einordnen als Fake-Bewertungen, weil der Verstoß im Text selbst sichtbar ist. Für die Meldung ist das ein Vorteil: Google muss dem Betrieb nichts glauben, sondern kann den Beitrag unmittelbar lesen. Mehr zur Prüfung steht unter Wer über die Löschung entscheidet.
Weitere Fragen: Werbung und Spam in Google-Bewertungen
Darf ein Kunde in seiner Bewertung einen Mitbewerber empfehlen?
Ein Vergleich aus eigener Erfahrung ist eine Meinung. Wird die Bewertung aber vor allem zur Werbefläche für den Mitbewerber, etwa mit Link oder Kontaktdaten, verstößt sie gegen die Richtlinien.
Was ist mit Bewertungen in einer fremden Sprache?
Die Sprache allein ist kein Verstoß. Viele Betriebe haben internationale Gäste. Spam liegt erst vor, wenn der Text keinen Bezug zum Betrieb hat oder unverständlich ist.
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Dieser Artikel erklärt allgemein, wie Google-Bewertungen eingeordnet werden. Er ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.