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Was gilt bei Google-Bewertungen als beleidigend?
Als beleidigend gilt eine Google-Bewertung, wenn sie Menschen statt der Leistung angreift. Dazu zählen Schimpfwörter gegen Inhaber oder Mitarbeitende, abwertende Aussagen über Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung, Drohungen und gezielte Bloßstellung einzelner Personen.
Googles Richtlinien untersagen Belästigung, Hassrede sowie obszöne und anstößige Sprache in Beiträgen. Maßgeblich ist, ob der Text einer Person schaden soll. Ein Satz wie „Die Wartezeit war eine Frechheit“ kritisiert die Leistung; ein Satz, der eine Mitarbeiterin namentlich beschimpft, greift einen Menschen an.
Ist scharfe Kritik in einer Google-Bewertung erlaubt?
Scharfe Kritik ist in einer Google-Bewertung grundsätzlich erlaubt, solange sie sich auf eine echte Erfahrung bezieht. Wörter wie „unverschämt“, „katastrophal“ oder „nie wieder“ sind unangenehm, aber als Werturteil von der Meinungsfreiheit gedeckt. Google löscht solche Bewertungen nicht, nur weil sie verletzen oder übertreiben.
Die Grenze liegt dort, wo es nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch um die Herabsetzung einer Person. Im deutschen Recht heißt dieser Fall Schmähkritik. Wie Meinung, Tatsache und Schmähung zusammenhängen, erklärt Meinung oder Tatsachenbehauptung.
Warum beleidigende Bewertungen oft mehrere Verstöße enthalten
Beleidigende Bewertungen verstoßen oft nicht nur gegen eine Regel. Wer im Zorn schreibt, nennt häufig auch den vollen Namen einer Mitarbeiterin, behauptet unwahre Tatsachen oder hat den Betrieb nie selbst besucht. Jeder dieser Punkte ist für sich ein eigener Grund, den Beitrag zu beanstanden.
Für die Einordnung lohnt es sich deshalb, die beleidigende Bewertung vollständig zu lesen und nicht nur das Schimpfwort zu sehen. Eine Meldung, die den stärksten Verstoß benennt, ist in der Regel klarer als eine, die alles zugleich aufzählt. Welche Arten es gibt, zeigt Googles Richtlinien im Überblick.
Beleidigende Google-Bewertung: Richtlinie oder Strafrecht?
Eine beleidigende Google-Bewertung kann zwei Ebenen berühren: Googles eigene Richtlinien und das geltende Recht. Für die Löschung auf der Plattform genügt meist der Richtlinienverstoß, denn Google prüft zuerst nach den eigenen Regeln. Ob zusätzlich eine Straftat vorliegt, entscheiden weder Google noch der Betrieb, sondern Staatsanwaltschaft und Gerichte.
Hinweis: Wer rechtliche Schritte gegen den Verfasser erwägt, braucht dafür eine anwaltliche Beratung. Löschguide ist kein Rechtsdienstleister und ersetzt diese Beratung nicht. Beide Wege schließen sich nicht aus, verfolgen aber unterschiedliche Ziele: die Löschung des Beitrags auf der einen, Ansprüche gegen eine Person auf der anderen Seite.
Weitere Fragen: Beleidigende Google-Bewertungen
Hilft es, auf eine beleidigende Bewertung öffentlich zu antworten?
Eine kurze, sachliche Antwort zeigt anderen Lesern, dass der Betrieb ruhig bleibt. Sie ersetzt aber keine Meldung und sollte die Beleidigung weder wiederholen noch erwidern.
Zählt Ironie oder Sarkasmus als Beleidigung?
Meist nicht. Ironische Kritik an der Leistung bleibt ein Werturteil. Erst wenn Ironie nur dazu dient, eine bestimmte Person herabzusetzen, kann sie die Grenze überschreiten.
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Dieser Artikel erklärt allgemein, wie Google-Bewertungen eingeordnet werden. Er ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.