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Worin unterscheiden sich Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung?
Eine Tatsachenbehauptung lässt sich mit Beweisen als wahr oder falsch einordnen, eine Meinungsäußerung nicht. „Ich habe zwei Stunden auf mein Essen gewartet“ ist eine Tatsachenbehauptung: Entweder war es so, oder es war nicht so. „Der Service war eine Zumutung“ ist ein Werturteil — es drückt eine persönliche Einschätzung aus, die man teilen kann oder nicht, die sich aber nicht beweisen oder widerlegen lässt.
Für Google-Bewertungen ist diese Einordnung der Ausgangspunkt fast jeder rechtlichen Betrachtung. Maßgeblich ist dabei nicht das einzelne Wort, sondern wie ein unbefangener Leser die Aussage im Zusammenhang versteht.
Wie weit schützt die Meinungsfreiheit eine negative Bewertung?
Die Meinungsfreiheit schützt Werturteile in Bewertungen sehr weit, auch scharfe, überspitzte und ungerecht wirkende Kritik. Wer ein Unternehmen öffentlich anbietet, muss hinnehmen, dass Kunden ihre Erfahrung zugespitzt schildern. Eine negative Bewertung wird nicht dadurch unzulässig, dass sie dem Betrieb schadet oder aus dessen Sicht übertrieben ist.
Die Grenze liegt dort, wo es nicht mehr um die Sache geht. Als Schmähkritik gilt eine Äußerung, bei der die Herabsetzung einer Person im Vordergrund steht und kein sachlicher Bezug mehr erkennbar ist. Eine Formalbeleidigung liegt vor, wenn Schimpfwörter verwendet werden, die unabhängig vom Anlass herabwürdigen. Beide Fälle sind eng gefasst — die meisten harschen Bewertungen fallen nicht darunter.
Warum sind unwahre Tatsachenbehauptungen in Bewertungen nicht geschützt?
Unwahre Tatsachenbehauptungen tragen nichts zur Meinungsbildung bei und genießen deshalb keinen Schutz. Behauptet eine Bewertung etwa einen Vorfall, der nie stattgefunden hat, oder einen Besuch, den es nie gab, kann der betroffene Betrieb dagegen vorgehen.
Hinweis: In der Auseinandersetzung stellt sich dann vor allem die Frage, wer was belegen kann. Ein Betrieb, der eine Behauptung bestreitet, sollte seine eigenen Unterlagen kennen: Buchungen, Termine, Kassenbelege. Wie die Beweislast im Einzelfall verteilt ist, hängt von der Situation ab und ist eine Frage für eine anwaltliche Beratung. Unabhängig vom Recht prüft Google Bewertungen zusätzlich an seinen eigenen Richtlinien.
Wie werden Mischformen aus Meinung und Tatsache in Bewertungen eingeordnet?
Mischformen sind in Bewertungen der Normalfall: Ein Werturteil stützt sich auf eine behauptete Tatsache. „Unfreundlich, weil der Chef mich angeschrien hat“ verbindet eine Meinungsäußerung mit einem überprüfbaren Vorgang. Solche Aussagen werden meist als Ganzes betrachtet, und der Schwerpunkt entscheidet, welche Maßstäbe gelten.
Hinweis: Überwiegt der Tatsachenkern und ist er falsch, kann die gesamte Aussage angreifbar sein. Überwiegt die Wertung, bleibt sie in der Regel zulässig, selbst wenn einzelne Details ungenau geschildert sind. Diese Abwägung ist Einzelfallarbeit. Löschguide gibt hier keine Rechtsberatung; verbindlich entscheiden Google im eigenen Prüfverfahren oder ein Gericht.
Weitere Fragen: Meinung oder Tatsache
Ist eine Ein-Stern-Bewertung ohne Text eine Meinungsäußerung?
Eine Sternebewertung ohne Text ist ein reines Werturteil. Angreifbar wird sie in der Regel nicht über ihren Inhalt, sondern nur, wenn sie aus einem anderen Grund gegen Googles Richtlinien verstößt — etwa weil der Verfasser nie Kontakt zum Betrieb hatte.
Macht ein Ausrufezeichen oder Großschreibung eine Bewertung unzulässig?
Nein. Ton und Form allein machen eine Bewertung nicht unzulässig. Entscheidend ist, ob eine falsche Tatsache behauptet wird oder ob die Herabsetzung einer Person jeden sachlichen Bezug verdrängt.
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Dieser Artikel erklärt allgemein, wie Google-Bewertungen eingeordnet werden. Er ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.