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Löschguide
Rechte & Abwägung

Google-Meldung abgelehnt: selbst weitermachen oder einen Anwalt einschalten?

Stand 6 Min. Lesezeit7 AbschnitteMit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft

Kurz gesagt

Bleib selbst dran, wenn du den Eintrag weiter für unberechtigt hältst und die Sache in der Hand behalten willst. Zur Kanzlei gehst du, wenn der Streit über die Bewertung hinausgeht und dich jemand gegenüber Dritten vertreten soll.

Auf dieser Seite · 8 Punkte
  1. 1 Selbst dranbleiben oder Anwalt: woran sich die beiden Wege unterscheiden
  2. 2 Wann du nach einer abgelehnten Google-Meldung selbst dranbleibst
  3. 3 Wann ein Anwalt bei einer abgelehnten Google-Bewertung der bessere Weg ist
  4. 4 Wer entscheidet nach einer Ablehnung darüber, ob die Bewertung verschwindet?
  5. 5 Was du tun kannst, solange die abgelehnte Bewertung öffentlich steht
  6. 6 Vorsicht bei Anrufen, die nach einer Ablehnung die Löschung anbieten
  7. 7 Empfehlung: selbst weitermachen oder den Fall an einen Anwalt abgeben?
  8. 8 Weitere Fragen

Selbst dranbleiben oder Anwalt: woran sich die beiden Wege unterscheiden

Nach einer abgelehnten Meldung stehen zwei Wege offen: Du arbeitest den Fall selbst weiter oder du gibst ihn an eine Kanzlei. Die Unterschiede liegen beim eigenen Aufwand, bei den Kosten und bei der Frage, wer nach außen auftritt.

Selbst dranbleiben oder Anwalt: woran sich die beiden Wege unterscheiden
KriteriumSelbst dranbleiben (Löschguide)Anwalt oder Kanzlei
Kosten99 € netto einmalig, kein Abo, gilt für beliebig viele BewertungenWas eine Kanzlei verlangt, erfährst du im Erstkontakt dort
Eigener AufwandEin Durchlauf für bis zu zehn Bewertungen kostet dich etwa drei Minuten eigene ArbeitErstgespräch, Unterlagen zusammenstellen, Rückfragen beantworten
Wer formuliertDu selbst, mit den Texten aus den drei AssistentenDie Kanzlei formuliert und tritt nach außen auf
Dein EinzelfallKeine Prüfung deines Falls, keine RechtsberatungEine rechtliche Einschätzung deines konkreten Falls gehört dazu
KontrolleDu behältst den Fall in der Hand und entscheidest bei jedem Eintrag selbstDu gibst den Fall ab und wartest auf Rückmeldung
ErgebnisOb der Eintrag verschwindet, entscheidet allein GoogleOb der Eintrag verschwindet, entscheidet allein Google

Die Wahl hängt weniger am Eintrag als an dir: Wie viel willst du selbst tun, was willst du abgeben? Eine ausführlichere Gegenüberstellung der möglichen Wege findest du unter selbst, per Anwalt oder per Dienstleister.

Wann du nach einer abgelehnten Google-Meldung selbst dranbleibst

Selbst dranbleiben passt, wenn du deinen Betrieb ohnehin selbst vertrittst und den Vorgang hinter dem Eintrag kennst. Du weißt, wer bei dir war und wer nicht. Du brauchst niemanden, der dir den Fall erklärt, sondern eine Form, in der du ihn vorbringen kannst.

  • Du führst einen kleinen oder mittleren Betrieb und willst keine Sache aus der Hand geben.
  • Es geht nicht um einen einzelnen Eintrag, sondern um mehrere.
  • Du hast ein Google-Konto und willst ohne Vorkenntnisse arbeiten.
  • Du rechnest damit, dass so etwas wieder vorkommt, und willst dann nicht neu beauftragen.
  • Du betreust mehrere Standorte oder hilfst auch Bekannten und Kunden.

Der eigene Weg kostet dich Zeit, aber wenig davon. Ein Durchlauf für bis zu zehn Bewertungen dauert etwa drei Minuten eigene Arbeit. Das ist dein Aufwand, nicht die Bearbeitungszeit bei Google.

Wann ein Anwalt bei einer abgelehnten Google-Bewertung der bessere Weg ist

Eine Kanzlei ist der bessere Weg, sobald der Fall größer ist als der eine Eintrag bei Google. Dann geht es nicht mehr um eine Meldung, sondern um eine Auseinandersetzung mit einer bestimmten Person oder einem anderen Betrieb. Dafür brauchst du jemanden, der deinen Fall prüft und dich gegenüber Dritten vertritt.

  • Dieselben Vorwürfe tauchen auch außerhalb von Google auf, etwa in sozialen Netzwerken oder in Mails an deine Kunden.
  • Hinter dem Eintrag steht ein laufender Streit, etwa mit einem früheren Geschäftspartner oder einem Nachbarbetrieb.
  • Du willst eine Einschätzung deines konkreten Falls, bevor du überhaupt etwas unternimmst.
  • Es soll jemand in deinem Namen nach außen auftreten und ansprechbar bleiben.
  • Der Eintrag berührt Dinge, die über eine Bewertung hinausgehen, und du willst das nicht allein tragen.

Hinweis: Der Löschguide ersetzt das nicht. Er ist keine Rechtsberatung und kein Rechtsdienstleister, prüft keinen Einzelfall und vertritt dich nicht gegenüber Dritten. Wer genau das braucht, ist bei einer Kanzlei richtig.

Wer entscheidet nach einer Ablehnung darüber, ob die Bewertung verschwindet?

Hinweis: Ob ein Eintrag verschwindet, entscheidet allein Google. Weder eine Anleitung noch eine Kanzlei kann dir ein Ergebnis zusagen — und niemand, der dir das am Telefon verspricht, kann es halten.

Eine Ablehnung ändert an dieser Zuständigkeit nichts. Entschieden wird weiterhin bei Google, nach Googles eigenen Regeln. Deshalb lässt sich auch kein Weg nach Erfolg sortieren: Der Unterschied zwischen selbst dranbleiben und Kanzlei liegt bei Aufwand, Kosten und Kontrolle, nicht beim Ausgang.

Wer dir eine Löschung garantiert, verspricht etwas, das nicht in seiner Hand liegt. Wie die Zuständigkeit verteilt ist, liest du unter wer entscheidet, ob eine Google-Bewertung gelöscht wird.

Was du tun kannst, solange die abgelehnte Bewertung öffentlich steht

Antworte öffentlich und sachlich, solange der Eintrag sichtbar bleibt. Für Leser zählt nicht nur der Text des Verfassers, sondern auch die Reaktion des Betriebs. Eine ruhige, freundliche Antwort ohne Rechtfertigungsschleifen wirkt oft mehr als die Bewertung selbst.

Für kleine und mittlere Betriebe wirken Einträge wie digitale Empfehlungen. Sie beeinflussen das Vertrauen, bevor jemand zum Hörer greift. Eine zügige und offene Antwort begrenzt den Schaden am Ruf. Berechtigte Kritik kannst du außerdem als Hinweis auf eine Schwachstelle im Betrieb nutzen.

Was in eine gute öffentliche Antwort gehört, steht unter öffentlich auf Google-Bewertungen antworten.

Vorsicht bei Anrufen, die nach einer Ablehnung die Löschung anbieten

Anrufe, die dir die Entfernung negativer Google-Einträge anbieten, sind eine bekannte unseriöse Masche. Vor ihr wird seit Langem gewarnt. Der Anrufer wirkt informiert, manchmal nennt er sogar einen Eintrag, den es über dich wirklich gibt.

Kurze Zeit später kommen ein sogenannter Leistungsnachweis und eine Rechnung. Dann wird Druck zur Zahlung aufgebaut. Lass dich auf solche Gespräche nicht ein und beende sie zeitnah. Wer gerade eine Ablehnung bekommen hat, ist für dieses Angebot besonders empfänglich — genau darauf setzen die Anrufer.

Empfehlung: selbst weitermachen oder den Fall an einen Anwalt abgeben?

Mach selbst weiter, wenn es um Einträge bei Google geht, du den Vorgang dahinter kennst und die Sache in der Hand behalten willst. Geh zu einer Kanzlei, wenn der Streit über die Bewertung hinausreicht, dieselben Vorwürfe auch anderswo auftauchen oder dich jemand gegenüber Dritten vertreten soll.

Der Löschguide ist der erste Weg in Form einer Anleitung samt drei Assistenten: Begründungs-Assistent, Nachweis-Assistent und Widerspruchs-Assistent liefern fertig formulierte Texte zum Einreichen. Er kostet 99 € netto einmalig, kein Abo, und gilt für beliebig viele Bewertungen — auch für spätere. Nach dem Zahlungseingang wird der Zugang freigeschaltet, in der Regel am selben Werktag.

Wenn du nach der Ablehnung selbst dranbleiben willst, kannst du den Löschguide hier freischalten.

Weitere Fragen: Google-Meldung abgelehnt

Was bedeutet es, wenn Google meine Meldung ablehnt?

Google hat den Eintrag anhand der eigenen Regeln angesehen und ihn stehen lassen. Mehr sagt eine Ablehnung nicht aus. Über die Löschung entscheidet allein Google.

Lohnt sich ein Anwalt für eine einzelne Bewertung?

Das hängt daran, ob der Fall größer ist als der Eintrag. Geht es nur um eine Bewertung bei Google, kannst du selbst dranbleiben. Taucht derselbe Vorwurf auch außerhalb von Google auf oder steckt ein laufender Streit dahinter, ist eine Kanzlei der passende Weg.

Kann ich das als Betrieb wirklich selbst machen?

Ja. Du brauchst ein Google-Konto, Vorkenntnisse sind nicht nötig. Ein Durchlauf für bis zu zehn Bewertungen kostet dich etwa drei Minuten eigene Arbeit. Das ist dein Aufwand, nicht die Bearbeitungszeit bei Google.

Soll ich öffentlich antworten, solange der Fall offen ist?

Ja, eine ruhige und sachliche Antwort schadet nicht. Sie richtet sich an alle, die den Eintrag später lesen. Vermeide Rechtfertigungen und persönliche Angriffe.

Sind Anrufe seriös, die nach einer Ablehnung die Löschung anbieten?

Nein, dahinter steckt in aller Regel eine unseriöse Masche. Nach dem Gespräch folgen ein angeblicher Leistungsnachweis, eine Rechnung und Druck zur Zahlung. Beende solche Anrufe zeitnah.

Gilt der Kauf des Löschguide auch für weitere Bewertungen?

Ja. Der Kauf gilt für beliebig viele Bewertungen, auch später wieder. Du kannst ihn für den eigenen Betrieb nutzen oder für andere, etwa für Familie, Freunde oder Kunden.

Dieser Artikel erklärt allgemein, wie Google-Bewertungen eingeordnet werden. Er ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.

Anrufen: +49 89 541 935 56Freischalten