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- 1 Profilpflege und das Vorgehen gegen eine Bewertung sind zwei verschiedene Aufgaben
- 2 Wem gehört das Google-Unternehmensprofil, wenn die Agentur es eingerichtet hat?
- 3 Darf die Agentur in deinem Namen auf eine negative Google-Bewertung antworten?
- 4 Diese Fragen klärst du, bevor du Bewertungen an die Agentur abgibst
- 5 Wenn jemand anruft und anbietet, negative Bewertungen entfernen zu lassen
- 6 Selbst, Dienstleister oder Kanzlei: worin sich die drei Wege unterscheiden
- 7 Weitere Fragen
Profilpflege und das Vorgehen gegen eine Bewertung sind zwei verschiedene Aufgaben
Profilpflege bedeutet, das Google-Unternehmensprofil aktuell und sichtbar zu halten. Dazu gehören Adresse, Öffnungszeiten, Telefonnummer, Fotos und Beiträge. Auch schlicht falsche Angaben im Eintrag kommen vor, etwa ein fälschlich angezeigtes „Vorübergehend geschlossen“. Solche Arbeiten sind Handwerk einer Agentur.
Eine unberechtigte Bewertung zu beanstanden ist etwas anderes. Hier zählt nicht Marketingwissen, sondern Wissen aus dem Betrieb: Gab es diesen Auftrag? Kennt jemand den Namen? War die Person überhaupt da? Diese Antworten liegen bei dir, nicht bei deiner Agentur.
Hinweis: Wer auch immer eine Beanstandung einreicht — über die Löschung entscheidet allein Google. Diese Verantwortung kann dir weder eine Agentur noch ein Dienstleister abnehmen, und ein Ergebnis kann dir niemand zusagen.
Wem gehört das Google-Unternehmensprofil, wenn die Agentur es eingerichtet hat?
Wer die Inhaberschaft am Google-Unternehmensprofil hält, steuert den Eintrag. Das Profil selbst ist für Unternehmen kostenfrei. Es zeigt Telefonnummer, Website, Adresse und Öffnungszeiten direkt in der Suche an. Vor der Nutzung wird bestätigt, dass man Inhaber des Unternehmens ist.
Empfohlen wird, ein eigenes Unternehmensprofil zu führen und die Inhaberschaft eines schon bestehenden Eintrags für den eigenen Betrieb zu beantragen. Damit bleibt die Steuerung im Haus, auch wenn eine Agentur die tägliche Arbeit macht.
Spätestens bei einem Agenturwechsel merkst du, warum das zählt. Hängt der Eintrag am Konto der Agentur, hängt auch dein Zugriff daran. Klär die Frage, solange die Zusammenarbeit gut läuft.
Darf die Agentur in deinem Namen auf eine negative Google-Bewertung antworten?
Die öffentliche Antwort auf eine Bewertung kann eine Agentur übernehmen, wenn ihr das vereinbart. Es ist Kommunikationsarbeit, und darin liegt ihre Stärke. Statt sofort eine Löschung anzustreben, ist eine sachliche Antwort in vielen Fällen der bessere erste Zug.
Professionell heißt: sachlich bleiben, einen Fehler auch mal anerkennen und bei persönlichen oder vertraulichen Sachverhalten ins direkte Gespräch gehen. Eine zügige, transparente Antwort zeigt Offenheit und begrenzt den Schaden am Eindruck deines Betriebs.
Ein Vorbehalt bleibt: Nur dein Betrieb kennt den Vorgang hinter der Bewertung. Antwortet die Agentur ohne diese Kenntnis, klingt der Text schnell nach Baustein. Sinnvoll ist eine Freigabe durch dich, bevor etwas öffentlich steht. Wie eine solche Antwort wirkt, liest du unter öffentlich auf Google-Bewertungen antworten.
Diese Fragen klärst du, bevor du Bewertungen an die Agentur abgibst
Vier Fragen gehören auf den Tisch, bevor deine Agentur das Thema Bewertungen übernimmt. Sie kosten ein kurzes Gespräch und ersparen später Streit.
- Wer hält die Inhaberschaft am Unternehmensprofil — dein Betrieb oder die Agentur?
- Ist das Bearbeiten von Bewertungen im Betreuungsvertrag überhaupt enthalten oder Zusatzarbeit?
- Wer gibt öffentliche Antworten frei, bevor sie sichtbar werden?
- Was passiert mit Zugängen, Inhalten und Verantwortlichkeiten, wenn die Zusammenarbeit endet?
Ein Betreuungskonzept sollte realistisch sein. Wenige Kanäle regelmäßig und gut betreut bringen mehr als viele Profile, die dann kaum gepflegt werden. Dasselbe gilt für Bewertungen: Lieber klar geregelt als stillschweigend vorausgesetzt.
Wenn jemand anruft und anbietet, negative Bewertungen entfernen zu lassen
Angebliche Google-Mitarbeiter rufen Betriebe an und bieten telefonisch an, negative Bewertungen entfernen zu lassen. Danach kommen ein „Leistungsnachweis“ und eine Rechnung, teils mit spürbarem Zahlungsdruck. Vor dieser Masche wird seit Langem gewarnt. Geh nicht darauf ein und beende das Gespräch zeitnah.
Auch über eine Agentur kann so ein Angebot bei dir landen, wenn sie es von außen weiterreicht. Frag in dem Fall nach, wer die Leistung tatsächlich erbringt und was genau dafür passiert. Wer dir am Telefon ein Ergebnis zusagt, sagt etwas zu, das bei Google entschieden wird.
Selbst, Dienstleister oder Kanzlei: worin sich die drei Wege unterscheiden
Bei unberechtigten Bewertungen gibt es drei Wege, und sie unterscheiden sich in deinem Aufwand, deiner Zeit und der Kontrolle, die du behältst. Du kannst es selbst machen. Du kannst einen Dienstleister beauftragen. Oder du gibst es an eine Kanzlei. Was ein Dienstleister oder eine Kanzlei verlangt, erfährst du dort.
Der eigene Weg hält die Sache im Haus. Der Löschguide besteht aus einer Anleitung und drei Assistenten — Begründungs-Assistent, Nachweis-Assistent und Widerspruchs-Assistent. Sie liefern fertig formulierte Texte zum Einreichen. Ein Durchlauf für bis zu zehn Bewertungen dauert etwa drei Minuten eigene Arbeit; wie lange Google prüft, steht auf einem anderen Blatt.
Hinweis: Der Preis ist 99 € netto, einmalig, kein Abo. Der Kauf gilt für beliebig viele Bewertungen, auch später wieder, und lässt sich für den eigenen Betrieb oder für andere nutzen — für eine Agentur also auch für ihre Kunden. Nötig ist ein Google-Konto, Vorkenntnisse sind es nicht. Rechtsberatung ist das nicht, und eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Die Wege im Vergleich stehen unter selbst, per Anwalt oder per Dienstleister, den eigenen Zeitbedarf schätzt diese Seite zum Aufwand ein.
Wenn du die Bewertungen lieber selbst in der Hand behältst, kannst du den Löschguide freischalten.
Weitere Fragen: Agentur betreut das Google-Profil – wer macht Bewertungen?
Gehört das Bearbeiten von Bewertungen automatisch zur Profilbetreuung?
Nein, das ergibt sich nicht von selbst. Profilpflege meint Angaben, Fotos und Beiträge. Ob Beanstandungen dazugehören, ist Verhandlungssache und sollte vorher geklärt sein.
Wem gehört das Google-Unternehmensprofil, wenn die Agentur es angelegt hat?
Wer die Inhaberschaft hält, steuert den Eintrag. Empfohlen wird, ein eigenes Profil zu führen und die Inhaberschaft eines bestehenden Eintrags für den eigenen Betrieb zu beantragen. So bleibt der Zugriff auch bei einem Agenturwechsel bei dir.
Darf die Agentur in meinem Namen auf eine Bewertung antworten?
Das lässt sich vereinbaren, und für die Tonlage ist eine Agentur oft gut geeignet. Sinnvoll ist eine Freigabe durch deinen Betrieb, weil nur dort der Vorgang bekannt ist. Sachlich bleiben und bei persönlichen Themen ins direkte Gespräch gehen.
Am Telefon wurde mir angeboten, Bewertungen entfernen zu lassen — ist das seriös?
Vor solchen Anrufen wird seit Langem gewarnt. Typisch ist, dass sich jemand als Google-Mitarbeiter ausgibt und später eine Rechnung schickt. Geh nicht darauf ein und beende das Gespräch.
Was kostet es, wenn ich es selbst mache statt es abzugeben?
Der Löschguide kostet 99 € netto, einmalig und ohne Abo. Er gilt für beliebig viele Bewertungen, auch später wieder. Was ein Dienstleister oder eine Kanzlei verlangt, erfährst du dort.
Wie viel Zeit kostet mich der eigene Weg?
Ein Durchlauf für bis zu zehn Bewertungen dauert etwa drei Minuten eigene Arbeit. Das ist dein Aufwand, nicht Googles Bearbeitungszeit. Ob ein Eintrag verschwindet, entscheidet allein Google.
Dieser Artikel erklärt allgemein, wie Google-Bewertungen eingeordnet werden. Er ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.
Quellen
- Google Unternehmensprofil – IHK Schwaben
- Falsch angezeigte Öffnungszeiten bei Google – IHK Rhein-Neckar
- Tipp: Reaktion auf eine schlechte Google-Bewertung – IHK Hannover
- Arbeitgeber-Bewertungsportale – IHK Schleswig-Holstein
- Anrufe zum Löschen negativer Google-Bewertungen – IHK Reutlingen
- Social Media und neue Medien für Unternehmen – IHK Bodensee-Oberschwaben